Trägerverein Aktion Vorschulerziehung e.V.
Der Kindergarten wird durch den o.g. Verein getragen.
Hier haben sich die Eltern organisiert, die zusammen dafür sorgen, dass der Kindergarten seine Aufgaben erfüllen kann.
Im Verein finden sich die Eltern wieder, sowie viele Förderer und Freunde des Kindergartens.
Folgende satzungsgemäße Aufgaben bzw. Zweck hat der Verein:
(Auszüge aus der Satzung des Vereins)
§ 1 – Name und Sitz
- Der am 23. November 1971 gegründete Verein führt den Namen:
„Aktion Vorschulerziehung e.V.“.
- Er ist in das zuständige Vereinsregister (Hersbruck) eingetragen.
- Er hat seinen Sitz in Lauf an der Pegnitz.
§ 2 – Zweck des Vereins
- Der Verein dient dem Zweck der Schaffung, des Unterhalts und Betriebes einer Einrichtung, die der vorschulischen Erziehung dienen soll.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel und etwaige Gewinne des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Der Verein und die Einrichtung achten auf höchstmögliche Neutralität gegenüber jedem Menschen.
Bei Interesse: Hier klicken zum Download der Satzung